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Corporate Governance bei caatoosee

Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der

 

caatoosee ag

 

zu den Empfehlungen der „Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance Kodex“ gemäß § 161 Aktiengesetz

 

Vorstand und Aufsichtsrat der caatoosee ag erklären gemäß § 161 AktG:

 

Die caatoosee ag hat seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Mai 2010 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der bis zum 2. Juli 2010 geltenden Fassung vom 18. Juni 2009 und in der ab dem 2. Juli 2010 geltenden Fassung vom 26. Mai 2010 (der „Kodex“) mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen und wird diesen Empfehlungen mit den genannten Ausnahmen weiterhin entsprechen. Soweit eine solche Ausnahme nicht explizit auf ein besonderes Ereignis oder einen weiter eingegrenzten Zeitraum bezogen wird, gilt sie für den gesamten Zeitraum seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung bis zur Abgabe dieser Entsprechenserklärung und als Absichtserklärung für die Zukunft.

 

Ziffer 2.3.2 - Einberufung der Hauptversammlung

Die Gesellschaft übermittelt Einladungen zur Hauptversammlung und die jeweiligen Einberufungsunterlagen den in- und ausländischen Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereinigungen nicht auf elektronischem Wege. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt auf den vom Gesetz vorgeschriebenen Wegen. Die vom Gesetz für die Einberufung der Hauptversammlung verlangten Berichte und sonstigen Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft zusammen mit der Tagesordnung veröffentlicht und können von den Aktionären dort abgerufen werden. Eine darüber hinausgehende Einberufung auf elektronischem Weg erscheint bislang nicht praktikabel.

 

Ziffer 2.3.3 - Aktionärsrechte 

Die Gesellschaft bietet nicht die Möglichkeit der Briefwahl an, da mit der Bevollmächtigung von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft bereits eine adäquate Möglichkeit der Ausübung von Aktionärsrechten in der Hauptversammlung ohne persönliche Anwesenheit angeboten wird.

 

Ziffer 3.8 Satz 5 - Selbstbehalt bei D&O Versicherung

In der für den Vorstand und den Aufsichtsrat abgeschlossenen D&O Versicherung ist für den Aufsichtsrat ein Selbstbehalt nicht vorgesehen, da ein Vorteil hieraus für die Gesellschaft nicht erwartet wird.

 

Ziffer 4.2.1 Satz 1 - Zusammensetzung des Vorstands

 

Der Vorstand besteht aus nur einer Person, da der Umfang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft keinen aus mehreren Personen bestehenden Vorstand erfordert.

 

Ziffer 4.2.2 Satz 1 - Vergütung des Vorstands (Vergütungssystem)

Ein gesondertes Vergütungssystem für den Vorstand besteht bei der Gesellschaft nicht, da die Gesellschaft lediglich ein Vorstandsmitglied hat.

 

Ziffer 4.2.3 Sätze 5, 11 bis 13 - Vergütung des Vorstands (variable Vergütungsteile)

Die variablen Vergütungsteile hängen alleine von positiven Entwicklungen ab. Angesichts der Höhe der Festvergütung und des erzielbaren variablen Vergütungsteils erscheint es nicht angemessen, eine Minderung für den Fall negativer Entwicklungen vorzusehen. Mit dem Vorstand wurde weder ein Abfindungs-Cap noch eine Change-of-Control-Klausel vereinbart. Aufgrund der vergleichsweise kurzen Laufzeit des Vorstandsvertrags erübrigen sich solche Vereinbarungen.

 

Ziffer 4.2.5 - Vergütung des Vorstands (Offenlegung)

Von der Erstellung eines Vergütungsberichts zur Offenlegung wird abgesehen, da  bei der Gesellschaft kein Vergütungssystem für den Vorstand besteht und die Höhe der Vorstandsvergütung dem Geschäftsbericht der Gesellschaft entnommen werden kann.

 

Ziffer 5.1.2 Satz 7 - Altersgrenze für Vorstandsmitglieder

Der Aufsichtsrat sieht von der Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder ab, da die Gesellschaft nur ein Vorstandsmitglied hat und die Altersfrage bei jeder Vorstandsbestellung individuell geprüft wird.

 

Ziffer 5.2 Satz 2 - Aufgaben und Befugnisse des Aufsichtsratsvorsitzenden

Der Aufsichtsratsvorsitzende ist nicht zugleich Vorsitzender der in Ziffer 5.2 des Kodex genannten Ausschüsse, da solche nicht eingerichtet sind.

 

Ziffern 5.3.1 Satz 1, 5.3.2 Sätze 1 und 2, 5.3.3 - Bildung von Ausschüssen

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat keine Ausschüsse gebildet, da er lediglich aus drei Mitgliedern besteht und daher die Bildung von Ausschüssen zur Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratsarbeit weder erforderlich noch sinnvoll ist.

 

Ziffern 5.4.1 Sätze 2 bis 5  - Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt, da die weitere Entwicklung des Unternehmens gegenwärtig ungewiss ist und es somit an der Grundlage für unternehmensorientierte Zielsetzungen fehlt.

 

Ziffern 5.4.1 Satz 7 - Unterstützung bei Fortbildungsmaßnahmen

Eine gesonderte Unterstützung der Mitglieder des Aufsichtsrats bei Fortbildungsmaßnahmen wird für entbehrlich erachtet, da die gegenwärtig amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats im Rahmen ihrer jeweiligen Berufstätigkeit regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. 

 

Ziffer 5.4.6 Sätze 3, 4, 6 und 7 - Aufsichtsratsvergütung

Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält keine gegenüber einem einfachen Mitglied abweichende Vergütung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine erfolgsorientierte Vergütung. Dies beruht jeweils auf den Beschlüssen der Hauptversammlungen am 26. August 2008 und am 31. August 2009. An die Mitglieder des Aufsichtsrates gezahlte Vergütungen oder gewährte Vorteile für per-sönlich erbrachte Leistungen werden nicht im Corporate Governance-Bericht angegeben, da sich diese Angaben im Anhang zum Konzernabschluss finden, so dass eine ausreichende Information der Aktionäre gewährleistet ist.

 

Ziffer 7.1.2 Satz 4 - Veröffentlichungsfristen für Konzernabschluss und Zwischenberichte

Der Konzerabschluss der Gesellschaft und die Zwischenberichte werden nicht innerhalb der in Ziffer 7.1.2 des Kodex vorgesehenen Fristen von 90 bzw. 45 Tagen nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums vorgelegt, da die Einhaltung der Fristen gemäß §§ 37v ff. WpHG als angemessen und ausreichend erachtet wird.

 

 

Stuttgart, im April 2011

caatoosee ag

 

Der Vorstand                                                 Der Aufsichtsrat

 

 

Hier können Sie die aktuelle Entsprechenserklärungen vom April 2011 auch als PDF downloaden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Archiv

Hier können Sie die vorherigen Entsprechenserklärungen downloaden oder ausdrucken.

 

Entsprechenserklärung

       Jahr 2004

     (12 kb)

 

 Entsprechenserklärung

       Jahr 2005    

     (14 kb)

    

 Entsprechenserklärung

      Jahr 2006  

     (15 kb)

 

 Entsprechenserklärung
       Jahr 2007

     (16 kb)

 

 Entsprechenserklärung
     Jahr 2008

      (14 kb)

 

  Entsprechenserklärung
     Februar 2010
      (18 kb)

 

  Entsprechenserklärung
       Mai 2010
      (16,5 kb)